Internetstraftaten
Internetstraftaten und IT-Straftaten
Veröffentlichung von Fotos oder Videos Anderer
Das Veröffentlichen von Inhalten in einem sozialen Medienkonto (Facebook, Twitter usw.), das einer anderen Person gehört, oder das Veröffentlichen des Fotos oder Videos einer anderen Person ohne Erlaubnis auf einer Internetadresse ist ein Verstoß gegen die Privatsphäre Verbrechen.
E-Mail oder Facebook Hack
Eine der häufigsten Arten von IT-Straftaten in unserer Zeit ist die rechtswidrige Übernahme eines Internetseitenkontos oder E-Mail-Kontos, das einer anderen Person gehört, auf verschiedene Weise. Beispielsweise werden Personen durch dieses Verbrechen, das als "Hacking-Verbrechen" bezeichnet wird, geschädigt, da die Übernahme von Hotmail-Konten, Google-Konten und Konten aus sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter weit verbreitet ist.
Übernahme von Internet- oder E-Mail-Konten
Wenn Konten im Internet übernommen werden, werden mehrere Internetstraftaten begangen und das in TCK Artikel 243 geregelte Verbrechen des rechtswidrigen Zugriffs auf IT-Systeme tritt auf. Die Strafe für dieses Verbrechen beträgt bis zu 1 Jahr Gefängnis oder Geldstrafe.
Ist das Lesen von E-Mails oder Sozialen Medien Nachrichten Anderer ein Verbrechen?
Das Lesen oder Aufzeichnen privater Nachrichten in sozialen Netzwerken oder E-Mail-Korrespondenz oder deren Offenlegung begeht das in TCK 132 geregelte Verbrechen der Verletzung der Kommunikationsgeheimhaltung. Die Strafe für dieses Verbrechen, das zu den Internetstraftaten gehört, beträgt je nach Art der Handlung 1 bis 5 Jahre Gefängnis.
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